© Ralf Borges BfvK  2023                                                                                                                                                   aktualisiert am 29. März  2023
ASP - Ausbreitung 2020
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Sitemap
Jagdverband  Altkreis Seelow e.V.
Anna Martinson Torsten Reinwald                                        Fragen und Antworten zur ASP:    (Stand 18. Januar 2018)                                           Was sind die Symptome der ASP?                                               Bei europäischem Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemein-                                               symptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und                                                Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte                                                Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere  Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und  führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres etwa innerhalb einer Woche. Beim Aufbrechen der Stücke sollte auf vergrößerte, „blutige“  Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet  werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt. Das Fehlen solcher Auffälligkeiten schließt nicht aus, dass es sich  dennoch um ASP handelt. In Schweinebeständen in Afrika überleben Tiere häufig eine Infektion.  Wie viele Wildschweine gibt es in Deutschland? Derzeit gibt es noch keine wissenschaftliche Methode, um Wildschweine zu zählen. Lediglich grobe Schätzungen sind möglich. Ausgehend  von der durchschnittlichen jährlichen Reproduktionsrate von 230 Prozent (Tierärztliche Hochschule Hannover) und der DJV-Streckenstatistik  (2016/17: knapp 600.000 Wildschweine) liegt der  Frühjahrsbestand bei etwa 300.000 Tiere. Diese Schätzung basiert auf der Annahme,  dass Jäger nahezu den gesamten Nachwuchs abschöpfen. Bezogen auf den Herbstbestand erlegen Deutschlands Jäger also bereits jährlich  zwei Drittel der Schweine.  Wie ist die ASP übertragbar? Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen werden. Unter ungünstigen  Bedingungen kann ein unachtsam entsorgtes Wurstbrot ausreichen, um die Seuche einzuschleppen und auch in Deutschland Ausbrüche zu  provozieren. Besonders effizient ist die Übertragung über Körperflüssigkeiten, besonders Schweiß (Blut). Kleinste Tropfen reichen für eine  Infektion.  Ist ASP ansteckend für den Menschen? Die Afrikanische Schweinepest zählt nicht zu den Zoonosen und kann dementsprechend nicht auf den Menschen übertragen werden.  Haus- und Wildschweine sind gleichermaßen empfänglich für das Virus.  Kann infiziertes Schweinefleisch gegessen werden? Infiziertes Schweinefleisch ist völlig ungefährlich für den Menschen und könnte gegessen werden. Um eine Verschleppungsgefahr  allerdings komplett auszuschließen, sollten infizierte Schweine nicht zu Lebensmitteln verarbeitet werden. Nachweislich wurde die Seuche  beispielsweise von der Ukraine ins Baltikum über kontaminierte Rohwurst eingeschleppt.  Wie schnell breitet sich die ASP aus? Die natürliche Ausbreitung der ASP über Wildschweine geht langsam voran und beträgt nach Angaben der Europäischen Lebensmittel- sicherheitsbehörde EFSA mit höchstens 25 Kilometern pro Jahr. Besorgnis erregend ist die Ausbreitungsgeschwindigkeit über den  Menschen: Auf Transitstrecken kann sich das Virus mit 90 Kilometern pro Stunde fortbewegen - beispielsweise im Schlamm in den Radkästen  eines Lkw oder über kontaminierte Lebensmittel aus (Wild-)schweinfleisch (z.B. Salami, Räucherschinken). Das Virus kann selbst am Schuh  mehrere Monate überleben. Biosicherheit an Parkplätzen, Bahnhöfen oder Grenzübergängen ist besonders wichtig, also beispielsweise  verschlossene Abfallbehälter: Ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen reicht, um die Seuche nach Deutschland zu bringen.  Welche Rolle spielen Wolf und andere Fleisch- und Aasfresser wie Fuchs bei der Ausbreitung der ASP? Nach Auskunft des Freidrich-Loeffler-Instituts kann sich das Virus der Afrikanischen Schweinepest nur in Schweinen vermehren und wird  daher nicht von Beutegreifern oder Aasfressern ausgeschieden, die es mit einem gerissenen Stück Schwarzwild oder an einem Kadaver  aufgenommen haben. Alle Prädatoren, Greifvögel und Aasfresser könnten prinzipiell eine mechanische Vektorfunktion haben, wobei es keine  Hinweise gibt, dass eine spezielle Art einen größeren Einfluss hat. Der Wolf nimmt keine Nahrungsvorräte über lange Distanzen mit, wie es  der Mensch tut. Eine direkte Verschleppung ist somit unwahrscheinlich. Es gibt keine Hinweise, dass sich das Virus längerfristig über  kontaminierte Zähne oder Haare übertragen lässt. Insbesondere Aasfressern kommt unter Umständen sogar eine positive Rolle bei der  Beseitigung von Kadavern zu.  Die Schweinepest steht vor der Tür. Was muss jetzt getan werden? Der Fokus muss auf Maßnahmen der Prävention liegen. Dazu gehört es, Wildschweine mit allen legalen Mitteln zu bejagen, vornehmlich  junge Bachen. Ziel ist es, die Bestandsdichte und den Zuwachs weiter zu reduzieren. Ein weiterer Fokus muss auf der Biosicherheit liegen:  Entlang von Transitstrecken sind verschlossene Abfallbehältnisse wichtig, damit Wildtiere infizierte Fleisch- und Wurstreste nicht verschleppen  können. Ein dritter Fokus muss auf Früherkennung liegen: Verdächtige Wildschwein-Kadaver müssen vor Ort liegen bleiben und der  zuständige Amtstierarzt muss umgehend informiert werden. Ein Abtransport des Kadavers ist wegen der Verschleppungsgefahr nur in einem  dichten Behälter zulässig.  Wie stehen Jäger zum Wegfall von  Beschränkungen bei der Wildschweinjagd? Eine Aufhebung von Schonzeiten sehen wir unkritisch. In der jetzigen Phase der Prävention ist allerdings der Elterntierschutz nicht  verhandelbar: Eine Bache mit abhängigen Frischlingen darf nicht erlegt werden. Es macht Sinn, verstärkt junge weibliche Wildschweine zu  bejagen. Die bis 2-jährigen Tiere tragen maßgeblich zur Fortpflanzung bei: 7 von 10 Frischlingen werden von jungen Bachen geboren.  Was fordern die Jäger, um besser jagen zu können? Es gibt verschiedene Maßnahmen, die eine Bejagung von Wildschweinen erleichtern und dringend umgesetzt werden sollten: •	Anlegen von Bejagungsschneisen im Frühjahr - in allen Feldkulturen, z.B. Raps, Mais, Weizen •	Aufheben von Jagdverboten in Naturschutzgebieten, insbesondere in Schilfgebieten und Bruchwäldern. Dort halten sich           Wildschweine bevorzugt auf. •	Aufheben von Jagdruhezeiten •	Aufwandsenschädigung für Monitoring und Beprobung (Trichinen, Blut- und Tupferproben) sowie ausreichend Probeabgabestellen •	Unterstützung bei der Verkehrssicherung für Bewegungsjagden (weniger Bürokratie, Kostenübernhame und Personal)  Was ist von der angeblichen Forderung des Bauernverbandes zu halten, 70 Prozent der Wildschweine abzuschießen? Die Forderung, den Bestand um 70 Prozent zu reduzieren, ist haltlos, weil keine Bezugsgröße genannt wird – weder räumlich noch zeitlich.  Die Zahl beruht ausschließlich auf mathematischen Modellen der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA für den Fall eines  Ausbruchs der Schweinepest und hat nichts mit der praktischen Umsetzbarkeit zu tun. Bezugsgröße ist hier lediglich das klar umgrenzte  Seuchengebiet. Maßnahmen wie Aushungern, Vergiften oder Schießen sind nur einige, die in Frage kommen, um dieses Ziel im Ernstfall  möglichst zu erreichen (EFSA AHAW Panel, Scientific opinion on African swine fever. EFSA Journal 2015:13(7):4136, 92pp).  Welche Maßnahmen müssen bei einem ASP-Ausbruch eingeleitet werden? Es gibt kein Allheilmittel gegen die Afrikanische Schweinepest. Ganz besonders wichtig ist die Früherkennung: Wenn ein Ausbruch umgehend  gemeldet wird, können Maßnahmen eingeleitet werden, um die Verbreitung sofort zu unterbinden. Gemeinsam mit dem  Friedrich-Loeffler-Institut hat der DJV einen Maßnahmenkatalog nach dem Werkzeugkasten-Prinzip entwickelt: Je nach Jahreszeit,  Topographie oder Vegetation müssen unterschiedlichste Maßnahmen kombiniert werden. Der Maßnahmenkatalog hat Empfehlungscharakter,  die Krisenstäbe vor Ort müssen im Seuchenfall dann die besten Maßnahmen kombinieren. Am besten ist es, wenn die Verantwortlichen  bereits jetzt mögliche Szenarien durchdenken.  Der ASP-Maßnahmenkatalog von FLI und DJV:  http://www.jagdverband.de/sites/default/files/2017-10%20DJV-FLI_2_Massnahmenkatalog-ASP.pdf  Wie stehen Sie zum Einsatz von Nachtzielgeräten oder Sauenfängen? Der Einsatz von Nachtzielgeräten ist waffenrechtlich verboten. Ob mit deren Einsatz ein langfristiger Jagderfolg zu erreichen ist, bleibt fraglich.  Der Einsatz von Sauenfängen ist unter Tierschutzaspekten und Effektivität kritisch zu hinterfragen. Abgesehen von wenigen Ausnahme- regelungen ist der Einsatz von Saufängen in Deutschland verboten.  Was sollten Jäger in Hinblick auf Jagdreisen beachten? Jäger sollten Regionen, die von der ASP betroffen sind, unbedingt meiden. In Osteuropa, insbesondere in Polen, Tschechien, im Baltikum,  der Ukraine, Weißrussland sowie Russland gibt es regionale Seuchenherde. Jäger müssen auf Biosicherheit achten: Kleidung, Schuhe,  Fahrzeuge und Jagdausrüstung müssen gründlich gereinigt oder desinfiziert werden.
Gemäß der erlassenen Allgemeinverfügung besteht für uns Jäger nun die Verpflichtung der Meldung und Beprobung von verendet aufgefundenen Wildschweinen. Tupfer, Röhrchen und Untersuchungsantrag können in den Kurierstützpunkten der Kreisverwaltung: -Seelow, Puschkinplatz 12, -Bad Freienwalde, Wriezener Str. 36 B, -Strausberg, Klosterstr. 14 entnommen und abgegeben werden. Desweiteren sind die mit der Trichinenuntersuchung beauftragten Veterinäre befugt, die Tupferproben in Empfang zu nehmen Die Meldung erfolgt telefonisch an das Veterinäramt 03346/850 6901 oder per Mail an veterinaeramt@landkreismol.de Hier ist die vollständige Allgemeinverfügung und Hinweise zu finden
Weidmannsheil, am Montag (14.09.20) fand eine „Konsultationsrunde ASP“ im Landratsamt in Seelow mit Vertretern der Behörden (1. Beigeordneter, Veterinäramt, Katastrophenschutz, UJB, Amt f. Landwirtschaft u. Umwelt), dem Bauernverband und unseren beiden JV (MOL und SEE) statt. Hier wurden folgende Inhalte beraten und Ergebnisse bekanntgegeben: Der Landkreis ist auf einen möglichen Seuchenfall ASP vorbereitet; Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Verhaltensweisen beim Auffinden von toten SW bereits jetzt informiert. Ein mobiler Sperrzaun ist vorhanden, Personal zur Errichtung ist kurzfristig vorhanden; Logistische Einrichtungen zur Bergung, Transport und Lagerung von toten SW kann kurzfristig bereitgestellt werden; Personal zur aktiven Kadaversuche in der Sperrzone (eingezäuntes Kerngebiet mit einem Radius von 3-4 km vom Fundort) kann kurzfristig bereitgestellt werden; Ein „Seuchenstab“ wird unmittelbar mit dem Bekanntwerden eines positiven ASP-Fundes einberufen (Vertreter der JV sind hier Mitglied!); Der Erlass einer notwendigen „Allgemeinverfügung“ und der anderen erforderlichen administrativen Meldungen und Erlasse sind vorbereitet und werden im Seuchenfall kurzfristig auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht; Es erfolgt dann kurzfristig ein „Treffen der Betroffenen vor Ort“ (Jagdgenossenschaft, Jagdausübungsberechtigter, Land- Wald-/Forstwirt, Ordnungsamt) zur Abstimmung/Bekanntgabe/Schulung der festgelegten/angewiesenen/vorgesehenen Maßnahmen (z.B.: Zaun, Betretungsverbot, Jagdverbot, Ernteverbot, …) Zusammengefasst: Es gibt derzeit keine Änderungen an der bisherigen Vorgehensweise! Strenge Beachtung der Hygienemaßnahmen; Umsetzung der jetzigen Allgemeinverfügung insbesondere zur Verpflichtung der „Fall-/Unfallwildbeprobung“ und dem „Vergraben“ des Kadavers (Wiederauffindbarkeit muss gewährleistet sein!); Verstärkte Bejagung von Schwarzwild; Bei einem positiven Befund (ASP) erfolgen weitere konkrete Anweisungen an die konkret betroffenen Jagdausübungs- berechtigten der „Kernzone“ sowie der angrenzenden gefährdeten Zone (Radius ca. 15 km vom Fundort), Bei Fragen wendet Euch bitte an mich. Weiterhin leite ich Euch die Hinweise der Sachverständigengruppe ASP vom Land Brbg zur allgemeinen Information weiter. WH Lutz Hackert
Weidmannsheil liebe Weidgenossinnen und Weidgenossen, hier die aktuellen Informationen zur ASP im Landkreis: Es gibt derzeit keinen neuen bestätigten ASP- verseuchten Tierfund, Erlass der „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung“ (siehe weiter unten) der mobile Zaun (40km länge) zur Begrenzung der Kernzone auf unserem Territorium steht seit dem 01.10.20, die Kontrolle auf Beschädigung und Funktionsfähigkeit des Zaunes ist organisiert und erfolgt, im täglich tagenden ASP-Krisenstab wurden nun u.a. folgende weiteren Maßnahmen besprochen und beschlossen:- Planung der Errichtung eines festen Zaunes,- das Konzept zur seuchenentwicklungsabhängigen Fallwildsuche, Bejagung und Ernte/landwirtschaftlichen Nutzung in den Risikozonen, Für uns Jäger ergibt sich zusammengefasst folgendes: die Bestimmungen der „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung“ sind vollumfänglich umzusetzen! die konkreten, entwicklungsabhängigen und koordinierten weiteren Maßnahmen werden weiterhin mit den betroffenen Jagdausübungsberechtigten persönlich besprochen und angewiesen. Dieser hat dann die Umsetzung in seinem Jagdgebiet zu organisieren und der UJB sowie dem JV bei Problemen in der Vorbereitung und Durchführung, sowie über die Ergebnisse Bericht zu erstatten, Für alle Jägerinnen und Jäger: o Bereitschaft zur Unterstützung bei Anforderung durch die betroffenen hilfesuchenden Jagdausübungsberechtigten im Risikogebiet, o Strikte Beachtung der Hygienemaßnahmen für sich, beim Hund und an Fahrzeugen und „Geräten“, o Fallwildmeldung mit GPS-Daten des Fundortes über das „Bürgertelefon 03346 / 850 6969“ oder die APP „Tierfundkataster“ des DJV, oder alternativ 03346 / 850 6340, Beprobung im eigenen Jagdrevier, o Gefundenes oder gemeldetes Fallwild im Revier vergraben, oder mit geeigneter Plane abdecken (Plane kann nach vorheriger Absprache beim Katastrophenschutz in Seelow oder Strausberg in begrenzter Anzahl abgeholt werden), o Für alle erlegten Stücke Schwarzwild ist neben der Trichinenprobe auch die Abgabe einer Schweißprobe verpflichtend. Die Verteilung der „Röhrchen“ wird organisiert. Hierüber und die „Abgabeorte der Schweißprobe (Verwaltung oder bestimmte Tierärzte) werden wir am Montag separat informieren! o Bei Jagden, wo unterschiedliche Wildarten gleichzeitig erlegt werden, muss eine strikte körperliche Trennung bei der Bergung (auch Nachsuche), Versorgung, Aufbewahrung und Verwertung zwischen Schwarzwild und der anderen Wildarten erfolgen. Dies gilt auch für die Aufbrüche, Hunde, Teams und Fahrzeuge! o Weiterhin die verstärkte Bejagung von SW, Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung! Weidmannsheil Max-Georg v. Korff Lutz Hackert
- - - - - - - -
04.10.2020
Weidmannsheil liebe Weidgenossinnen und Weidgenossen, 30. September 2020 das Friedrich-Löffler-Institut hat nun auch den 1. ASP-Fall in unserem Landkreis MOL bestätigt. Ein Krisenstab hat unverzüglich die Arbeit zur Eindämmung der Seuche aufgenommen und erforderliche Sofortmaßnahmen unternommen. Es wurde die notwendige „Kernzone“ (ca. 3 km Umkreis vom Fundort) und ein „gefährdetes Gebiet“ (ca. 15 km Umkreis vom Fundort) definiert und festgelegt. Mit 5 Trupps hat die Errichtung des „Sperrzaunes“ zur Begrenzung der Kernzone um den Fundort begonnen. Gleichzeitig wurden alle betroffenen Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe, sowie alle betroffenen Jagdausübungsberechtigte informiert und ein Ernte-, und Jagdverbot für alle Tierarten angeordnet. Die betroffenen Gebiete sind auf der Webseite des Landkreises MOL grafisch dargestellt. Entsprechend der weiteren Entwicklung der Seuche werden dann durch den Krisenstab die weiteren Maßnahmen besprochen und durch die verantwortlichen Behörden bekanntgegeben. Folgende Maßnahmen sind bereits besprochen und geplant: - Bekanntmachung der Allgemeinverfügung – Tierseuchenallgemeinverfügung Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest - Fallwildsuche zur weiteren örtlichen Identifizierung der Zonen, - Errichtung eines festen Zaunes, - Vorbereitung von abgestimmten Jagden zur Reduzierung des SW-Bestandes vom äußeren Rand des gefährdeten Gebietes zur Kernzone, - Information der Jäger, Landwirte und der Öffentlichkeit über die erforderlichen Maßnahmen und der Entwicklung. Für alle derzeit nicht betroffenen Jagdausübungsberechtigte (außerhalb der Kernzone und gefährdeten Zone) gilt weiterhin die bisherige Allgemeinverfügung zur Verpflichtung für einen verstärkten Abschuss von Schwarzwild, sowie der Verpflichtung zur Probenabnahme von gefundenen Fallwild. Weiterhin ist die Bereitschaft aller Jägerinnen und Jäger erforderlich, bei Bedarf sich aktiv und solidarisch an Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung zu beteiligen! Wir werden euch weiterhin über die Seuchenentwicklung, die getroffenen Maßnahmen und erforderliche Unterstützungsanforderungen aktuell informieren. Bei Fragen, oder Hinweisen wendet euch bitte an uns! Weidmannsheil Max-Georg v. Korff Lutz Hackert
(Link zur aktuellen Meldung: Hinweise zur Probenentnahme ASP) (Link zur aktuellen Meldung: Allgemeinverfügung des Landkreises MOL)
Hier das aktuelle Anschreiben des Veterinäramtes MOL zur Probenent- nahme im Landkreis: Das Formular zur Erstattung der Aufwandsentschädigung findet ihr hier: Der Vorstand bittet um Beachtung.
weitere Informationen aus früheren aktuellen Anlässen
ASP in MOL (Zonenübersicht)