Afrikanische Schweinepest (ASP)
Gemäß der erlassenen Allgemeinverfügung besteht für uns Jäger nun die Verpflichtung der Meldung und Beprobung
von verendet aufgefundenen Wildschweinen.
Tupfer, Röhrchen und Untersuchungsantrag können in den Kurierstützpunkten der Kreisverwaltung:
-Seelow, Puschkinplatz 12,
-Bad Freienwalde, Wriezener Str. 36 B,
-Strausberg, Klosterstr. 14 entnommen und abgegeben werden.
Desweiteren sind die mit der Trichinenuntersuchung beauftragten Veterinäre befugt, die Tupferproben in Empfang
zu nehmen
Die Meldung erfolgt telefonisch an das Veterinäramt 03346/850 6901 oder per Mail an veterinaeramt@landkreismol.de
Hier ist die vollständige Allgemeinverfügung und Hinweise zu finden
Weidmannsheil,
am Montag (14.09.20) fand eine „Konsultationsrunde ASP“ im Landratsamt in Seelow mit Vertretern der Behörden
(1. Beigeordneter, Veterinäramt, Katastrophenschutz, UJB, Amt f. Landwirtschaft u. Umwelt), dem Bauernverband und unseren
beiden JV (MOL und SEE) statt.
Hier wurden folgende Inhalte beraten und Ergebnisse bekanntgegeben:
Der Landkreis ist auf einen möglichen Seuchenfall ASP vorbereitet;
Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Verhaltensweisen beim Auffinden von toten SW bereits jetzt informiert.
Ein mobiler Sperrzaun ist vorhanden, Personal zur Errichtung ist kurzfristig vorhanden;
Logistische Einrichtungen zur Bergung, Transport und Lagerung von toten SW kann kurzfristig bereitgestellt werden;
Personal zur aktiven Kadaversuche in der Sperrzone (eingezäuntes Kerngebiet mit einem Radius von 3-4 km vom Fundort)
kann kurzfristig bereitgestellt werden;
Ein „Seuchenstab“ wird unmittelbar mit dem Bekanntwerden eines positiven ASP-Fundes einberufen
(Vertreter der JV sind hier Mitglied!);
Der Erlass einer notwendigen „Allgemeinverfügung“ und der anderen erforderlichen administrativen Meldungen und Erlasse
sind vorbereitet und werden im Seuchenfall kurzfristig auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht;
Es erfolgt dann kurzfristig ein „Treffen der Betroffenen vor Ort“ (Jagdgenossenschaft, Jagdausübungsberechtigter, Land-
Wald-/Forstwirt, Ordnungsamt) zur Abstimmung/Bekanntgabe/Schulung der festgelegten/angewiesenen/vorgesehenen
Maßnahmen (z.B.: Zaun, Betretungsverbot, Jagdverbot, Ernteverbot, …)
Zusammengefasst: Es gibt derzeit keine Änderungen an der bisherigen Vorgehensweise!
Strenge Beachtung der Hygienemaßnahmen;
Umsetzung der jetzigen Allgemeinverfügung insbesondere zur Verpflichtung der „Fall-/Unfallwildbeprobung“ und dem
„Vergraben“ des Kadavers (Wiederauffindbarkeit muss gewährleistet sein!);
Verstärkte Bejagung von Schwarzwild;
Bei einem positiven Befund (ASP) erfolgen weitere konkrete Anweisungen an die konkret betroffenen Jagdausübungs-
berechtigten der „Kernzone“ sowie der angrenzenden gefährdeten Zone (Radius ca. 15 km vom Fundort),
Bei Fragen wendet Euch bitte an mich.
Weiterhin leite ich Euch die Hinweise der Sachverständigengruppe ASP vom Land Brbg zur allgemeinen Information weiter.
WH Lutz Hackert
Weidmannsheil liebe Weidgenossinnen und Weidgenossen, hier die aktuellen Informationen
zur ASP im Landkreis:
Es gibt derzeit keinen neuen bestätigten ASP-
verseuchten Tierfund,
Erlass der „Tierseuchenrechtliche
Allgemeinverfügung“ (siehe weiter unten)
der mobile Zaun (40km länge) zur Begrenzung der
Kernzone auf unserem Territorium steht seit dem
01.10.20,
die Kontrolle auf Beschädigung und
Funktionsfähigkeit des Zaunes ist organisiert und
erfolgt,
im täglich tagenden ASP-Krisenstab wurden nun u.a.
folgende weiteren Maßnahmen besprochen und beschlossen:- Planung der Errichtung eines festen
Zaunes,- das Konzept zur seuchenentwicklungsabhängigen Fallwildsuche, Bejagung und
Ernte/landwirtschaftlichen Nutzung in den Risikozonen,
Für uns Jäger ergibt sich zusammengefasst folgendes:
die Bestimmungen der „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung“ sind vollumfänglich umzusetzen!
die konkreten, entwicklungsabhängigen und koordinierten weiteren Maßnahmen werden weiterhin mit
den betroffenen Jagdausübungsberechtigten persönlich besprochen und angewiesen. Dieser hat
dann die Umsetzung in seinem Jagdgebiet zu organisieren und der UJB sowie dem JV bei Problemen
in der Vorbereitung und Durchführung, sowie über die Ergebnisse Bericht zu erstatten,
Für alle Jägerinnen und Jäger:
o
Bereitschaft zur Unterstützung bei Anforderung durch die betroffenen hilfesuchenden
Jagdausübungsberechtigten im Risikogebiet,
o
Strikte Beachtung der Hygienemaßnahmen für sich, beim Hund und an Fahrzeugen und
„Geräten“,
o
Fallwildmeldung mit GPS-Daten des Fundortes über das „Bürgertelefon 03346 / 850 6969“
oder die APP „Tierfundkataster“ des DJV, oder alternativ 03346 / 850 6340, Beprobung im
eigenen Jagdrevier,
o
Gefundenes oder gemeldetes Fallwild im Revier vergraben, oder mit geeigneter Plane
abdecken (Plane kann nach vorheriger Absprache beim Katastrophenschutz in Seelow oder
Strausberg in begrenzter Anzahl abgeholt werden),
o
Für alle erlegten Stücke Schwarzwild ist neben der Trichinenprobe auch die Abgabe einer
Schweißprobe verpflichtend. Die Verteilung der „Röhrchen“ wird organisiert. Hierüber und die
„Abgabeorte der Schweißprobe (Verwaltung oder bestimmte Tierärzte) werden wir am Montag
separat informieren!
o
Bei Jagden, wo unterschiedliche Wildarten gleichzeitig erlegt werden, muss eine strikte
körperliche Trennung bei der Bergung (auch Nachsuche), Versorgung, Aufbewahrung und
Verwertung zwischen Schwarzwild und der anderen Wildarten erfolgen. Dies gilt auch für die
Aufbrüche, Hunde, Teams und Fahrzeuge!
o
Weiterhin die verstärkte Bejagung von SW,
Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung!
Weidmannsheil
Max-Georg v. Korff
Lutz Hackert
04.10.2020
Weidmannsheil liebe Weidgenossinnen und Weidgenossen, 30. September 2020
das Friedrich-Löffler-Institut hat nun auch den 1. ASP-Fall in unserem Landkreis MOL bestätigt. Ein Krisenstab hat unverzüglich die Arbeit zur Eindämmung der Seuche
aufgenommen und erforderliche Sofortmaßnahmen unternommen. Es wurde die notwendige „Kernzone“ (ca. 3 km Umkreis vom Fundort) und ein „gefährdetes Gebiet“
(ca. 15 km Umkreis vom Fundort) definiert und festgelegt.
Mit 5 Trupps hat die Errichtung des „Sperrzaunes“ zur Begrenzung der Kernzone um den Fundort begonnen.
Gleichzeitig wurden alle betroffenen Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe, sowie alle betroffenen Jagdausübungsberechtigte informiert und ein Ernte-, und Jagdverbot
für alle Tierarten angeordnet. Die betroffenen Gebiete sind auf der Webseite des Landkreises MOL grafisch dargestellt.
Entsprechend der weiteren Entwicklung der Seuche werden dann durch den Krisenstab die weiteren Maßnahmen besprochen und durch die verantwortlichen Behörden
bekanntgegeben. Folgende Maßnahmen sind bereits besprochen und geplant:
- Bekanntmachung der Allgemeinverfügung – Tierseuchenallgemeinverfügung Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest
- Fallwildsuche zur weiteren örtlichen Identifizierung der Zonen,
- Errichtung eines festen Zaunes,
- Vorbereitung von abgestimmten Jagden zur Reduzierung des SW-Bestandes vom äußeren Rand des gefährdeten Gebietes zur Kernzone,
- Information der Jäger, Landwirte und der Öffentlichkeit über die erforderlichen Maßnahmen und der Entwicklung.
Für alle derzeit nicht betroffenen Jagdausübungsberechtigte (außerhalb der Kernzone und gefährdeten Zone) gilt weiterhin die bisherige Allgemeinverfügung zur
Verpflichtung für einen verstärkten Abschuss von Schwarzwild, sowie der Verpflichtung zur Probenabnahme von gefundenen Fallwild.
Weiterhin ist die Bereitschaft aller Jägerinnen und Jäger erforderlich, bei Bedarf sich aktiv und solidarisch an Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung zu beteiligen!
Wir werden euch weiterhin über die Seuchenentwicklung, die getroffenen Maßnahmen und erforderliche Unterstützungsanforderungen aktuell informieren.
Bei Fragen, oder Hinweisen wendet euch bitte an uns!
Weidmannsheil Max-Georg v. Korff Lutz Hackert
Hier das aktuelle Anschreiben des
Veterinäramtes MOL zur Probenent-
nahme im Landkreis:
Das Formular zur Erstattung der
Aufwandsentschädigung findet ihr
hier:
Der Vorstand bittet um Beachtung.
weitere Informationen aus früheren aktuellen Anlässen
ASP in MOL
(Zonenübersicht)